E-Rechnung
Consho stellt die Technik bereit, für die Inhalte bist du verantwortlich. Diese Seite beschreibt, was Consho tut; sie ist keine Rechts- oder Steuerberatung.
Mit eingeschalteter E-Rechnung bettet Consho in Rechnungen, Stornos und Korrekturen an Geschäftskunden die Daten nach ZUGFeRD im Profil EN 16931 ein – das PDF bleibt lesbar wie bisher. Verbraucher bekommen nie eine E-Rechnung.
Einschalten
In der Shop-Konfiguration, Abschnitt „Rechnungsabsender“: E-Rechnung (ZUGFeRD). Dafür braucht es Firmenname, Land des Rechnungsabsenders, die eigene UID-Nummer und die Kontakt-E-Mail für Rechnungen; ohne sie lässt sich der Schalter nicht speichern. Laut Hilfetext wird die E-Rechnung zwischen Unternehmen in Deutschland ab 2027 schrittweise Pflicht.
Wer sie bekommt
Als Geschäftskunde zählt, wer in einer Kundengruppe mit Nettopreisen ist oder beim Kauf eine geprüfte UID-Nummer hatte. Das wird beim Kauf festgehalten.
Gut zu wissen
- Die E-Rechnung betrifft Rechnungen, die Consho nummeriert. Stellt ein Buchhaltungsmodul die Rechnungen aus oder steht „Rechnungen stellt aus“ auf „Aus“, ist sie Sache dessen, der ausstellt.
- Fehlt beim Ausstellen etwas oder lässt sich die E-Rechnung nicht erzeugen, geht die Rechnung als gewöhnliches PDF hinaus; der Grund steht im Systemlog.
- Eine reine XRechnung mit Leitweg-ID, wie sie Behörden verlangen, erzeugt Consho nicht.
- Wird ein Pflichtfeld nachträglich geleert, meldet das ein Befund: Bis es wieder ausgefüllt ist, gehen Rechnungen ohne E-Rechnungsdaten hinaus.