Widerrufsfunktion

Consho stellt die Technik bereit, für die Inhalte bist du verantwortlich. Diese Seite beschreibt, was Consho tut; sie ist keine Rechts- oder Steuerberatung.

Kunden können ihren Vertrag über eine Widerrufsfunktion widerrufen – auch ohne die Bestellmail. Consho nennt dazu § 356a BGB (Deutschland) und § 13a FAGG (Österreich). Die Beschriftungen „Vertrag widerrufen“ und „Widerruf bestätigen“ sind vorgegeben und nicht änderbar.

Verhalten auf der Website

  • Auf seiner Bestellseite: „Vertrag widerrufen“, die ganze Bestellung oder einzelne Positionen wählen, optional eine Nachricht, dann „Widerruf bestätigen“. Der Link „Vertrag widerrufen“ in der Bestellbestätigung öffnet die Seite gleich dort, ohne Login.
  • Auf der Seite mit dem Element Vertrag widerrufen, ohne Login: Bestellnummer, E-Mail-Adresse und Name. Consho speichert jede Erklärung. Passt sie zu keiner Bestellung, wird sie als nicht zugeordnet gespeichert und an die eingegebene Adresse bestätigt.
  • Sicherheitsfunktion: Die Antwort auf der Seite ist in jedem Fall gleich – sie verrät nicht, ob es eine Bestellung gibt. Nach fünf Versuchen in 15 Minuten wird kurz gesperrt.

Einrichten

Am Startpunkt unter „Consho“ die Seite „Vertrag widerrufen“ wählen – eine veröffentlichte Seite mit dem gleichnamigen Element. Nicht zu verwechseln mit der Widerrufsbelehrung: Das ist der Rechtstext, den du ebenfalls am Startpunkt wählst und der beim Kauf eingefroren wird.

Folgende Insert-Tags stehen zur Verfügung, etwa für die Fußzeile: {{consho_withdrawal_link}} setzt einen Link „Vertrag widerrufen“ in der Sprache der Seite, {{consho_withdrawal_link::Eigener Text}} mit eigenem Text, {{consho_withdrawal_url}} nur die Adresse. Ohne gewählte Seite bleiben sie leer.

In der Shop-Konfiguration, Abschnitt „Widerruf“, stehen die Widerrufsfrist (Tage), Standard 14, und ein Zustellpuffer, Standard 7. Daraus schätzt Consho das Ende der Frist: „letzter Versand + Frist + Puffer“. Danach bleibt der Widerruf trotzdem möglich – der Kunde sieht den Hinweis „Nach unseren Daten ist die Frist abgelaufen. Der Widerruf wird entsprechend geprüft.“, und du siehst den Widerruf als nach Fensterende eingegangen markiert. Ob er rechtzeitig war, entscheidest du. Eine Frist von 0 schaltet die Funktion ab.

Eingangsbestätigung

Der Kunde bekommt sofort eine Mail „Eingangsbestätigung: Widerruf zur Bestellung …“ mit Datum, Uhrzeit und seiner Erklärung im Wortlaut; du bekommst eine Kopie. Bei einem nicht zugeordneten Widerruf geht die Bestätigung an die eingegebene Adresse und enthält keine Bestelldaten. Damit das Formular keine Mails an beliebige Adressen verschickt, gehen davon höchstens 20 je Shop und 3 je Adresse pro Stunde hinaus; gespeichert wird trotzdem jeder. Der Widerruf gilt auch, wenn die Mail scheitert.

Was nicht widerrufbar ist

Freigegebene digitale Inhalte sind nicht mehr widerrufbar, Dienstleistungen bleiben es, bis die Leistung erbracht ist und die Zustimmung des Kunden vorliegt. Die Zustimmungstexte an der Kasse bringt Consho mit; den Wortlaut verantwortest du.

Kommt über die Seite „Vertrag widerrufen“ trotzdem ein Widerruf zu so einer Bestellung, wird er als nicht zugeordnet gespeichert – die Seite verrät nicht, ob es die Bestellung gibt. Du ordnest ihn zu und lehnst ihn mit Begründung ab.

Befunde

  • Keine Widerrufsfunktion erreichbar: sperrt den Checkout, wenn der Shop in der EU oder im EWR sitzt. Als fehlend zählt auch eine unveröffentlichte Seite, eine Seite ohne das Element oder eine geschützte Seite bei erlaubter Gastbestellung.
  • Frist unter 14 Tagen bei Lieferung in die EU: Warnung.
  • Offene Widerrufe mit Fälligkeit: Warnung. Wie du sie bearbeitest, steht unter „Nach dem Kauf“.
  • Nicht zugeordnete Widerrufe: Warnung. Unter „Widerrufe“ öffnest du sie und ordnest sie über „Bestellung zuordnen“ einer Bestellung zu – vorbelegt mit der Nummer, die der Kunde eingegeben hat. Danach bearbeitest du sie wie jeden anderen. Gehört einer zu keiner Bestellung, schließt du ihn mit „Ohne Bestellung abweisen“ und einer internen Begründung ab; der Kunde bekommt dazu keine Mail. Nicht zugeordnete werden nach drei Jahren ab Ende des Eingangsjahres anonymisiert.

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