OSS und Steuermeldung

Consho stellt die Technik bereit, für die Inhalte bist du verantwortlich. Diese Seite beschreibt, was Consho tut; sie ist keine Rechts- oder Steuerberatung.

Für Verkäufe an Privatkunden in anderen EU-Ländern gibt es eine Lieferschwelle von 10.000 €. Darunter gilt die Steuer deines Landes, darüber – oder wenn du verzichtest – die des Kundenlandes. Consho kann nicht wissen, welcher Fall vorliegt, weil Umsätze außerhalb von Consho mitzählen. Deshalb stellst du es ein; Consho zählt mit und meldet sich.

Der Schalter

In der Shop-Konfiguration, Abschnitt „Umsatzsteuer“: Steuer im Bestimmungsland. Eingeschaltet berechnet Consho Ware und digitale Leistungen an Privatkunden in anderen EU-Ländern mit der Umsatzsteuer des Kundenlands; Versand, Gebühren und Nachlässe folgen. Unverändert bleiben Länder außerhalb der EU, Dienstleistungen, Reverse Charge und Gutscheine.

Der Schalter gilt für das ganze Unternehmen: Alle Shops mit derselben UID-Nummer übernehmen ihn. Für Abo-Folgebestellungen gilt der aktuelle Wert des Schalters.

Die Steuermeldung

Im Dashboard führt die Kachel „Steuermeldung“ zur Ansicht Steuermeldung und Quartalsexport:

  • Je Jahr die Fernverkäufe netto und ihr Anteil an der Schwelle. Gezählt wird nur in Euro; Umsätze außerhalb von Consho zählen mit, kennt Consho aber nicht.
  • Mitgezählt werden Ware und Digitales an Privatkunden in anderen EU-Ländern – nicht Dienstleistungen, Reverse Charge, Gutscheine und Inlandsverkäufe. Stornos und Gutschriften werden abgezogen.
  • Für die letzten acht Quartale je zwei CSV-Dateien: die Meldung (Umsätze je Land und Satz, dazu Berichtigungen früherer Quartale) und die Belegliste. Die Beträge stehen in der Währung der Bestellung; für die Erklärung rechnest du sie in Euro um. Ein Upload-Format einer Behörde ist es nicht.

Befunde

Erreichen die Fernverkäufe 80 % der Schwelle und dann 100 %, erscheint ein Hinweis – solange der Schalter aus ist. Er sperrt nichts und wird höchstens stündlich neu gerechnet.