Wertgutscheine
Ein Wertgutschein ist Guthaben, mit dem der Kunde bezahlt. Er ist kein Rabatt: Die gekaufte Ware wird ganz normal besteuert, der Gutschein bezahlt sie nur.
Von Hand ausstellen
Unter Consho → Wertgutscheine mit „Gutschein ausstellen“: Shop und Währung, Betrag, Gültigkeit und eine Notiz. Jede Änderung am Guthaben ist eine Bewegung – Ausgabe, Einlösung, Rückbuchung, Widerruf des Kaufs oder Korrektur. Den Saldo änderst du mit „Saldo korrigieren“ und einem Grund; mehr abziehen, als übrig ist, geht nicht. Ein Gutschein lässt sich sperren.
Nur für Administratoren: Gutscheine ausstellen und ein Guthaben erhöhen – beides schafft Wert, den niemand bezahlt hat, in jeder Höhe und für jeden Shop der Installation. Redakteure mit Zugriff auf das Modul sehen die Gutscheine, sperren sie und verringern ein Guthaben mit einer negativen Korrektur; „Gutschein ausstellen“ sehen sie nicht.
Als Produkt verkaufen
- Einen Produkttyp mit der Art „Wertgutschein“ anlegen.
- Am Produkt Wert und Gültigkeit (Monate) eintragen, 0 = unbefristet. Mehrere feste Beträge sind Varianten; einen frei wählbaren Betrag gibt es nicht.
- Als Steuerklasse eine mit „Nicht steuerbar (Mehrzweck-Gutschein)“ wählen – oder für einen Einzweck-Gutschein die Steuerklasse der Artikel, für die er gilt, und am Produkt „Einzweck-Gutschein“ einschalten.
- Der Gutschein wird erst nach dem Zahlungseingang ausgestellt, auch bei „Auf Rechnung“. Der Käufer bekommt eine Mail mit einem PDF je Gutschein.
Consho kennt Mehrzweck- und Einzweck-Gutscheine. Beim Mehrzweck-Gutschein fällt beim Verkauf keine Umsatzsteuer an, der Beleg weist ihn als „nicht steuerbar“ aus; besteuert wird erst die Ware, die damit bezahlt wird, zum Satz dieser Ware. Beim Einzweck-Gutschein ist es umgekehrt, siehe unten. Ob deine Gutscheine steuerlich so einzuordnen sind, verantwortest du; diese Dokumentation ist keine Steuerberatung.
Einzweck-Gutscheine
Ein Einzweck-Gutschein wird schon beim Verkauf versteuert, mit dem Satz seiner Steuerklasse im Land des Shops. Steuerklasse, Satz und Land behält der Gutschein.
- Einlösen: Er bezahlt nur Artikel derselben Steuerklasse, die im Land des Shops zum selben Satz versteuert und dort geliefert werden – Waren und Downloads in ein anderes Land zählen nicht, auch unter der Lieferschwelle; für Dienstleistungen gilt der Ort der Leistung. Von einem Warenkorbrabatt zählt nur der Teil auf diesen Artikeln. Nicht bezahlt werden Versand, Zahlungsgebühren oder andere Gutscheine. Einzweck-Gutscheine werden zuerst angerechnet, Mehrzweck-Gutscheine nehmen den Rest. Deckt ein Gutschein nichts oder hat sich der Satz seit dem Verkauf geändert, sagen Warenkorb und Kasse das; der Warenkorb, sobald die Lieferadresse bekannt ist.
- Rechnung: Die Positionen stehen in voller Höhe. Unter der Umsatzsteuer steht je Gutschein „davon mit … bereits versteuert“ und danach die verbleibende Umsatzsteuer. Die E-Rechnung führt den Gutschein als Nachlass zu seinem Satz.
- Widerruf: Auf einen Einzweck-Gutschein geht höchstens zurück, was die widerrufenen Artikel seiner Steuerklasse kosten, samt dem Steueranteil; der Rest geht an die Zahlungsart. Die Erstattungsseite zeigt diesen Anteil, ändern lässt er sich nicht. Storno und Rechnungskorrektur weisen die Steuer mit umgekehrtem Vorzeichen aus.
- Ohne Satz (Steuerklasse „nicht steuerbar“) oder bei Reverse Charge wird der Gutschein als Mehrzweck-Gutschein ausgestellt. Eine Änderung des Schalters gilt für Gutscheine, die danach verkauft werden.
Einlösen
Im Warenkorb unter „Gutschein einlösen“, bis zu zehn Gutscheine pro Einkauf. Codes sind 16 Zeichen lang; Leerzeichen, Bindestriche und Kleinschreibung bei der Eingabe stören nicht. In der Kasse rechnet Consho die Gutscheine an, Mehrzweck-Gutscheine auch auf den Versand, und zeigt „Noch zu zahlen“. Decken sie alles, entfällt die Zahlungsart. Übrig bleibendes Guthaben bleibt auf dem Gutschein.
Auf der Rechnung stehen „Bereits bezahlt“ und „Offener Betrag“; die Zahlung erscheint mit den letzten vier Zeichen des Codes.
Gut zu wissen
- Gutscheine sind standardmäßig unbefristet.
- Eine Erstattung geht zuerst auf den Gutschein zurück; ein abgelaufener wird dadurch wieder unbefristet, ein gesperrter bekommt nichts. Ein Einzweck-Gutschein bekommt höchstens zurück, was die erstatteten Artikel seiner Steuerklasse kosten.
- Wird der Kauf eines Gutscheins storniert, werden die Gutscheine dieser Bestellung gesperrt. Ein schon eingelöster Gutschein ist nicht widerrufbar.
- Gutscheine lassen sich nicht mit Gutscheinen bezahlen; zahlt ein Gutschein mit, entfällt ein Nachlass der Zahlungsart.
Befunde
- Gutschein-Produkt mit steuerbarer Steuerklasse ohne „Einzweck-Gutschein“: Es würde doppelt besteuert – beim Kauf und bei der Einlösung.
- Einzweck-Gutschein mit „nicht steuerbarer“ Steuerklasse: Er wird ohne Umsatzsteuer verkauft und deshalb als Mehrzweck-Gutschein ausgestellt.
- Ware mit „nicht steuerbarer“ Steuerklasse: Diese Klasse gehört nur an Gutscheine.
- Gutschein-Produkt ohne Wert.